Ablauf


Kontaktaufnahme / Erstgespräch

Wenn Sie an einer Psychotherapie interessiert sind, nehmen Sie bitte über eine der zur Verfügung gestellten Optionen Kontakt zu mir auf. Das Erstgespräch findet dann im Rahmen der sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunde" statt und dauert bis zu 50 Minuten. Sie haben dabei die Möglichkeit Ihr Anliegen ausführlich zu schildern. Typische Inhalte des Erstgesprächs sind beispielsweise Ihre Beschwerden und Problembereiche, die aktuelle Lebenssituation, Wünsche und Ziele sowie organisatorische Fragen.

Das Erstgespräch dient mir dazu, mir einen ersten Eindruck über Ihre Situation zu verschaffen und abzuklären, ob ich Ihnen weiterhelfen kann oder Sie ggfs. an andere Ansprechpartner verweisen muss. Des Weiteren bietet das Erstgespräch uns beiden die Möglichkeit zu überprüfen, ob „die Chemie“ zwischen uns stimmt. Dies ist meiner Erfahrung nach eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Zur diagnostischen Abklärung sind insgesamt bis zu 3 Sprechstundentermine möglich.


Aufgrund der zahlreichen Therapieanfragen ist es mir leider nicht immer möglich, allen Patienten, die einen Sprechstundentermin erhalten, auch langfristig einen Therapieplatz anbieten zu können. In diesem Fall dient das Erstgespräch einer diagnostischen Einschätzung und ggf. einer weiteren Behandlungsempfehlung.


Probatorische Sitzungen
Im Anschluss an die Termine der Psychotherapeutische Sprechstunde folgen bis zu 4 "Probatorische Sitzungen" (Probesitzungen).

Diese dienen zunächst der weiteren diagnostischen Abklärung, d.h. der genauen Abklärung aktueller Symptome sowie deren Verlauf, Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltenden Faktoren. Zudem erfrage ich Ihre Lebensgeschichte und wir betrachten die positiven und negativen Bedingungen Ihrer aktuellen Lebenssituation. Abschließend erfolgt die gemeinsame Erarbeitung von Therapiezielen.

Wie die Sprechstundentermine bieten auch die Probatorischen Stunden die Möglichkeit zu überprüfen, ob eine gegenseitige offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht, die uns eine gute Zusammenarbeit ermöglicht.

 

Therapiesitzungen
Im Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Es besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung (bis 12 Stunden), eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 bis 80 Stunden) zu beantragen. Welche Therapie beantragt wird hängt von der Diagnose und der Symptomatik ab und wird im Rahmen der Probatorischen Stunden entschieden. Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Eine Therapiestunde dauert bis zu 50 Minuten.

Kosten


Gesetzlich versicherte Patienten

Ich verfüge über eine Zulassung der KV Hessen und damit über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über die genaue Vorgehensweise. Bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte zum Erstgespräch mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

 

Privat versicherte Patienten

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben; z.B. welchen Tarif Sie abgeschlossen haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Meist erwarten sie nach den ersten fünf Sitzungen ("probatorischen Sitzungen") einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Selbstzahler

Sie können sich aus verschiedenen Gründen immer dafür entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Formalia sind für Sie dann nicht entscheidend. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).